Vertreterwahl – Ihre Stimme zählt!

Als Mitglied der Berliner Volksbank eG bestimmen Sie mit, wie sich Ihre Genossenschaftsbank entwickelt. Denn als Teilhaberin oder Teilhaber gehört Ihnen ein Stück unserer Bank. Ganz besonders ist Ihre Mitbestimmung alle vier Jahre bei der Vertreterwahl gefragt.

Die Vertreterwahl 2025 ist beendet.

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung der Berliner Volksbank eG

Der Vorstand der Berliner Volksbank eG gibt hiermit gemäß § 10 der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG bekannt, dass die in der Wahl bis zum 24. März 2025 gewählte Liste der Vertreter und Ersatzvertreter ab dem 16. April 2025 für die Dauer von zwei Wochen in der Zentrale der Berliner Volksbank eG, Bundesallee 206, 10717 Berlin, sowie in allen Geschäftsstellen der Berliner Volksbank eG während der Öffnungszeiten für alle Mitglieder der Genossenschaft zur Einsichtnahme ausliegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen.

Berlin, den 16. April 2025 

Der Vorstand

Fragen? Unser FAQ zu Vertreterwahl

Was ist die Vertreterwahl?

Alle Mitglieder der Berliner Volksbank eG werden durch die Vertreterversammlung vertreten, welche jährlich zusammenkommt und alle vier Jahre neu gewählt wird. Die Vertreterinnen und Vertreter nehmen anschließend über vier Jahre das Stimmrecht für je 500 Mitglieder wahr. Sie werden bei Entscheidungen über wichtige Themen der Bank mit einbezogen, und geben Impulse für die Zukunft.

Was macht ein Vertreter bzw. eine Vertreterin?

Zu den Aufgaben eines Vertreters gehört es u.a. im Rahmen der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss, die Verwendung des Jahresüberschusses, die Wahl der Anteilseignerseite des Aufsichtsrates, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie über Entscheidungen über Änderungen der Satzung oder der Wahlordnung abzustimmen.

Gleichzeitig stehen die Vertreterinnen und Vertreter in regelmäßigem Dialog mit dem Vorstand. Durch den Austausch mit unseren Vertreterinnen und Vertretern können wir besser verstehen, welche Bedürfnisse unsere Kundinnen und Kunden heute und morgen haben und unsere Produkte und Dienstleistungen im Interesse aller verbessern.

Warum sollte ich wählen?

Als genossenschaftliche Bank setzen wir uns tatkräftig für unsere Mitglieder und die Region Berlin und Brandenburg ein. Mit Ihrer Stimme unterstützen Sie uns dabei. Denn sie ist ein starkes Signal, dass Sie als Mitglied die Entwicklung unserer Genossenschaft unterstützen und begleiten.

Ein Klick mit großer Wirkung: je mehr Mitglieder sich einbringen, desto besser können wir gemeinsam gestalten und wachsen.

Kann ich meine Stimme auch analog abgeben?

Eine analoge Stimmabgabe ist bei dieser Wahl nicht möglich, wir unterstützen Sie bei Schwierigkeiten aber gern in unseren Filialen.  

Bringen Sie zur Wahl vor Ort bitte ein internetfähiges mobiles Endgerät und Ihre Wahlbenachrichtigung mit Ihrer persönlichen Kombination aus Wahl-ID und Kennwort mit.

An ausgewählten Standorten stehen zudem Tablets bereit, an denen gewählt werden kann. Dies sind die Filialen Oranienburg, Spandau, Leopoldplatz, Kudamm, Friedrichstraße, Kreuzberg, Steglitz, Neukölln, Potsdam, Königs Wusterhausen sowie in unserer Zentrale in der Bundesallee 206.

Warum kann ich ausschließlich online abstimmen?

Diese Form der Wahl ist zeitgemäß, einfach, schnell und nachhaltig. Die Entscheidung über die Art der Stimmabgabe obliegt laut § 5 der Wahlordnung dem Wahlausschuss. Nach den guten Erfahrungen aus dem letzten Wahldurchgang hat sich der Wahlausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2024 erneut für die Durchführung der Wahl als Online-Wahl entschieden. 

Wann und wie kann ich die Wahlliste einsehen?

Für die Dauer des Wahlzeitraums vom 10.03. bis 24.03.2025 wird die Liste nach Anmeldung im Wahlportal online jederzeit einsehbar sein.  

Ihre Stimmenabgabe kann unabhängig von der Einsichtnahme flexibel innerhalb des Wahlzeitraums bis zum 24. März 2025 erfolgen.

Wie kam die Wahlliste zustande?

Die Aufstellung der Wahlliste ist die zentrale Aufgabe des Wahlausschusses. Der Wahlausschuss ist ein über mehrere Ebenen von den Mitgliedern gewähltes und legitimiertes Gremium. Er handelt damit in bestem Wissen und zum Wohle der Genossenschaft. 

Alle Kandidaturen wurden vom Wahlausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 4. November 2024 geprüft und anschließend aus allen Vorschlägen eine Liste mit 453 Vertreter*innen und 50 Ersatzvertreter*innen aufgestellt.

Warum steht nur eine Liste zur Wahl?

Die Wahlliste wurde vom Wahlausschuss aus allen Kandidat*innen-Vorschlägen zusammengestellt. Da keine weitere Liste eingereicht wurde, steht diese eine Liste nun zur Wahl.

Was ist ein Wahlausschuss?

Dem Wahlausschuss obliegen laut Satzung die Vorbereitung und Durchführung der Wahl sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen. Der aktuelle Wahlausschuss wurde auf der letzten ordentlichen Vertreterversammlung am 30.05.2024 gewählt und setzt sich aus sechs Mitgliedern der gesamten Genossenschaft zusammen, darunter auch Mitarbeitende der Berliner Volksbank. Weiterhin sind darin ein Mitglied des Vorstandes sowie vier Mitglieder des Aufsichtsrates vertreten.

Wie wird meine Anonymität bei der Wahl gewährleistet?
Wo finde ich die Wahlergebnisse?

Die Wahlergebnisse werden nach Auszählung der Stimmen hier auf unserer Webseite veröffentlicht.

Ich bin Mitglied und habe keine Wahlunterlagen erhalten. Was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater oder an unseren Privatkundenservice unter 030 3063-3300. Wir senden Ihnen die Unterlagen erneut zu. 

Wohin wende ich mich, wenn ich weitere Fragen zur Wahl habe?

Können Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden? Dann schreiben Sie uns gern eine Mail an jut.informiert@berliner-volksbank.de. Wir melden uns bei Ihnen.

Ich möchte selbst Vertreter bzw. Vertreterin werden, stehe diesmal jedoch nicht auf der Wahlliste.

Wir freuen uns über jedes Mitglied, welches sich für unsere Genossenschaft engagiert! 

Die nächste Vertreterwahl findet in vier Jahren statt. 

Auf dem Laufenden bleiben Sie am besten über unser Mitglieder-Magazin m. und unseren Mitglieder-Newsletter. Dort informieren wir über alle Veranstaltungen und sonstigen Aktionen für unsere Mitglieder – auch über die nächste Vertreterwahl in vier Jahren.

* alle 4 Jahre
** Anteilseignerseite, alle 5 Jahre

Wahlbekanntmachung zur Online-Wahl

Nach den Bestimmungen des § 1 der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt.

Der Wahlausschuss der Berliner Volksbank eG hat in seiner Sitzung am 4. November 2024 gemäß § 3 der Wahlordnung eine Liste der Kandidaten für die Vertreterversammlung der Berliner Volksbank eG (Wahlliste) aufgestellt und am 20. Januar 2025 gemäß § 4 der Wahlordnung bekanntgemacht.

Gemäß § 5 der Wahlordnung geben wir bekannt, dass die Wahl zur Vertreterversammlung durch Abgabe der Stimmen in der Zeit vom 10. März 2025 bis zum 24. März 2025 ausschließlich als elektronische Wahl (Online-Vertreterwahl) durchgeführt wird. 

Die erforderlichen Zugangsdaten haben alle Mitglieder unaufgefordert per Post übersendet bekommen.

Die Verknüpfung zum Wahlportal ist auf der Webseite der Bank veröffentlicht. 

Berlin, den 28. Februar 2025
Die Vorsitzende des Wahlausschusses

Wahlbekanntmachung

Nach den Bestimmungen des § 1 der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt. Der von der Vertreterversammlung am 30. Mai 2024 gewählte Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 4. November 2024 gemäß § 3 der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG eine Liste der Kandidaten (Vertreter und Ersatzvertreter) für die Vertreterversammlung der Berliner Volksbank eG (Wahlliste) aufgestellt.

Gemäß § 4 der Wahlordnung geben wir bekannt, dass die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste zusammen mit der Wahlordnung in der Zeit vom 20. Januar 2025 bis 20. Februar 2025 (Auslegungsfrist) in der Zentrale der Berliner Volksbank eG, Bundesallee 206, 10717 Berlin, sowie informatorisch in allen Geschäftsstellen der Berliner Volksbank eG während der Öffnungszeiten für alle Mitglieder der Genossenschaft zur Einsichtnahme ausliegt.

Weitere Listen können von den Mitgliedern der Berliner Volksbank eG unter Beachtung der Bedingungen der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Auslegungsfrist beim Wahlausschuss der Berliner Volksbank eG eingereicht werden, vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden (§ 4 der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG).

Weitere Wahllisten müssen die Anforderungen an eine Wahlliste gemäß § 3 der Wahlordnung der Berliner Volksbank eG erfüllen. 

Berlin, den 20. Januar 2025
Die Vorsitzende des Wahlausschusses