Die Berliner Volksbank ist eine Genossenschaft, deren Zweck die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder ist. Die Vertreterversammlung beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung bezeichneten Angelegenheiten.
Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von gewählten Vertretern und Vertreterinnen der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt. Jede*r Vertreter*in hat eine Stimme, die er bzw. sie nicht übertragen kann. Vertreter*innen können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften wird das Vertreteramt durch die natürliche Person ausgeübt, die zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Ein*e Vertreter*in nimmt die Interessen von jeweils 500 Mitgliedern wahr. Die Berliner Volksbank verzeichnet mehr als 228.000 Mitglieder bzw. 453 Vertreter*innen (nach der Vertreterwahl im März 2025).
Die Vertreterversammlung wird durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz in der Vertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter bzw. seine Stellvertreterin (Versammlungsleiter*in). Nähere Einzelheiten regelt die Satzung.