Der Zusammenschluss vieler und deren eigenverantwortliches Wirtschaften sollte auch nach der Theorie von Hermann Schulze die Konkurrenzfähigkeit des Einzelnen ermöglichen und wahren. So wurden Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten genossenschaftlichen Darlehenskassenvereine gegründet.
Auf der Basis von
- Selbsthilfe
- Selbstverantwortung
- und Selbstverwaltung
nahmen sie Beitrittsgelder und Spareinlagen ihrer Mitglieder auf, um damit an bedürftige Mitglieder Kredite auszureichen. Man stützte sich nicht mehr auf Spenden und Wohltätigkeit Vermögender. Der Mittelstand half sich selbst. Die "Hilfe zur Selbsthilfe" wurde zum genossenschaftlichen Prinzip. In seinem 1855 erschienenen Buch "Vorschussvereine als Volksbanken" (hier fiel erstmalig der Begriff Volksbank), gab Hermann Schulze-Delitzsch Anleitung zur Gründung von Genossenschaften. Der Erfolg gab den Gründern Recht. Überall im Land entstanden nun Darlehenskassen, Vorschussvereine und Creditvereine.
Die erste Volksbank, die "Banque du Peuple", wurde 1849 in Frankreich von Pierre Joseph Proudhon (geb. 15. Januar 1809 in Besancon; gest. 19. Januar 1865 in Paris) gegründet. Sie basierte zwar auf wohltätigen, jedoch noch nicht auf genossenschaftlichen Prinzipien. Mit dem Ausreichen kostenloser Kredite musste sie bereits nach einem halben Jahr Geschäftstätigkeit ihre Schalter schließen.
In Deutschland arbeiten Genossenschaftsbanken seit jeher nach den selben Grundsätzen wie andere Genossenschaften. In den Jahren und Jahrzehnten unmittelbar nach Gründung der ersten Genossenschaften waren sie es, die Handwerkern und Gewerbetreibenden die für deren weitere Existenz notwendigen Kredite verschafften. Bis zum heutigen Zeitpunkt haben sie sehr viel dazu beigetragen, dem gewerblichen und ländlichen Mittelstand, wie selbstverständlich auch allen anderen Kunden, Geldanlagen und Kredite zu erschließen.
Genossenschaftsbanken zahlen an ihre Mitglieder auf jeden erworbenen Geschäftsanteil alljährlich eine Dividende, deren Höhe jeweils von der General- bzw. Vertreterversammlung beschlossen wird.
Volksbanken und Raiffeisenbanken sind Universalbanken. Sie sind nicht auf wenige Geschäftsarten spezialisiert, sondern bieten Bankleistungen jeglicher Art an.
Die Fähigkeit, als Universalbanken sämtliche Bankdienstleistungen erbringen zu können, verdanken die Volksbanken und Raiffeisenbanken wesentlich der engen Zusammenarbeit in ihrem Verbund. Durch Kooperation im Verbund werden Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt.
Der Faktor Sicherheit hat bei den genossenschaftlichen Banken eine immens hohe Bedeutung, da es bei Banken in weit höherem Maße als bei anderen Genossenschaften um das anvertraute Geld von Mitgliedern und Kunden geht. Um den Haftungsfall der Genossen für ihre Bank auszuschließen, werden hier die Prüfungen durch das Bundesaufsichtsamt und die Genossenschaftsverbände besonders wirksam. Hinzu kommt als weitere Sicherheitseinrichtung der genossenschaftliche Garantiefonds, dessen System bereits vor Jahren vom Gesetzgeber auch für andere Kreditinstitute übernommen wurde.
Infolge des genossenschaftlichen Konzepts zeichnen sich die Genossenschaftsbanken gegenüber anderen Banken durch besondere Kundennähe aus. Darunter ist sowohl die Dichte des Filialnetzes als auch das Verhältnis zu jedem einzelnen Kunden zu verstehen. Die Kenntnis der Bedürfnisse der Kunden ermöglicht der Bank die Beratung zu einer optimalen Finanzstrategie zum Nutzen des Kunden.