Teilnahmebedingungen für den Neukundenbonus
Der Neukundenbonus wird ausschließlich für die Onlineeröffnung eines Girokontos, Girokontos Gold oder Girokontos blauorange gewährt. Es gelten folgenden Bedingungen:

  1. Aktive Kontonutzung: Es muss mindestens ein Eingang von Lohn, Gehalt, Rente oder BAföG in Höhe von mindestens 500 € in den ersten drei Monaten nach der Kontoeröffnung erfolgen.
  2. Neukundenstatus: Nur für Neukunden. Es darf in den letzten 12 Monaten keine Kundenverbindung bei der Berliner Volksbank bestanden haben.
  3. Einmaliger Bonus: Es wird nur ein Neukundenbonus pro Kunde ausgezahlt. Dieser ist nicht mit anderen Prämien, Boni oder sonstigen Aktionen kombinierbar. Bei der Neueröffnung eines Gemeinschaftskontos wird der Neukundenbonus nur einmalig an alle Kontomitinhaber gemeinschaftlich gewährt.
  4. Personenkreis: Minderjährige und Mitarbeitende der Berliner Volksbank eG (Konzern) sind ausdrücklich von der Aktion ausgeschlossen.
  5. Ausschlüsse: Das neue Girokonto darf innerhalb von 3 Monaten nach Kontoeröffnung nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Basiskonten sind von der Aktion ausgenommen.
  6. Steuern: Der Bonus kann steuerpflichtig sein. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Ihren Steuerberater.
  7. Bonusauszahlung: Der Neukundenbonus wird bei Erfüllung der Aktionsbedingungen spätestens im 4. Monat nach der Kontoeröffnung ausgezahlt. Der Neukundenbonus wird nur auf das neu eröffnete Girokonto überwiesen.
  8. Laufzeit der Aktion: 01.04.2025 bis 19.05.2025
  9. Änderungsvorbehalt: Änderungen, Anpassungen oder Beendigung des Angebotes bleiben vorbehalten und können jederzeit ohne Vorankündigung erfolgen.